Verbandsrat

Der Verbandsrat (VR) ist eins der beiden leitenden Organe des Verbandes und übernimmt die Funktion des Aufsichtsrates.
Die Hälfte der Mitglieder des Verbandsrates wird jeweils für sechs Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.

Aufgaben des Verbandsrats:

  • Der Verbandsrat legt die geistlichen und organisatorischen Leitlinien für die Arbeit des Verbandes fest. Er wacht darüber, dass diese Leitlinien vermittelt und eingehalten werden.
  • Der Verbandsrat berät und entscheidet alles, was nicht der Delegiertenversammlung vorbehalten ist oder von dieser an ihn überwiesen wird.
  • Darüber hinaus: Leiter- und Mitarbeiterförderung im Blick haben und fördern, Grundsätze/Kriterien für Aufnahmen von Mitgliedern, Gemeinden und Werken festlegen, Verantwortung für effektive Verwaltung und Strukturen, Entscheidungen bei Bauvorhaben mit Finanzvolumen von mehr als 100.000 €, Formulierung von kurz-, mittel- und langfristigen Zielen und vieles mehr

Zusammensetzung:

  • 8 – 16 Mitgliedern, die von der Delegiertenversammlung gewählt werden;
  • eine Person davon ist der Vorsitzende des EC-Landesverbandes Bayern,
  • ein bis zwei weitere Personen als Vertreter der Leitung des Diakonissen-Mutterhauses Hensoltshöhe.

Dem Verbandsrat steht es frei, für besondere Belange weitere Beisitzer hinzuzuziehen.

 

Der Verbandsrat besteht derzeit aus folgenden Personen:

Karl-Heinz Seßler, Schwabach

Karl-Heinz Seßler, Schwabach

Verbandsratsvorsitzender

Angelika Hirth, Stein

Angelika Hirth, Stein

Stellvertretende Verbandsratsvorsitzende

Thorsten Rumpf, Roßtal

Thorsten Rumpf, Roßtal

Stellvertretender Verbandsratsvorsitzender

  • Daniel Biller, Gunzenhausen
  • André Carniel, Königsbrunn
  • Li-Anne Höss
  • Wolfgang Krämer, Ingolstadt
  • Gotthard Lehner, Kulmbach
  • Pauli Pulkkinen, Diespeck
  • Michael Schollän, Bamberg
  • Sebastian Wiedemann, Nürnberg
  • Samuel Haubner, Ingolstadt (als EC-Vorsitzender)
  • Hella Martin, Gunzenhausen (als stellvertretende Oberin des Gemeinschafts-Diakonissen-Mutterhauses Hensoltshöhe)

Anforderungsprofil für die Mitglieder des Verbandsrats:

  • Sie bejahen die geistlichen Grundsätze des HGV und fördern diese durch ihr Leben und ihre Arbeit.
  • Sie stehen hinter allen im HGV praktizierten Formen von Gemeinschaftsarbeit, fördern und unterstützen diese.
  • Sie sind mit dem HGV vertraut, i. d. R. seit mindestens fünf Jahren Mitglied im Verband und sind bereit in komplexen Zusammenhängen zu denken.
  • Sie haben Leitungsbegabung und sind bereits in Leitungsaufgaben bewährt.
  • Sie sind Mitglieder örtlicher HGV-Gemeinschaften und aktiv in diese eingebunden.
  • Sie sind bereit, an den i. d. R. 4 – 5 Sitzungen pro Jahr (Samstags ca. 6 Std. in Gunzenhausen) des Verbandsrats mitzuarbeiten und die Sitzungen vor- und nachzubereiten.
  • Sie nehmen an der Delegiertenversammlung ohne Stimmrecht teil.
  • Sie sind bereit, aus Sitzungen heraus erwachsene Verantwortung zu übernehmen.
  • Sie haben eine gute soziale Kompetenz und sind bereit, im Team zu arbeiten.
  • Sie werden in ihrem Dienst als Verbandsratsmitglieder durch die örtliche Gemeinde unterstützt, in dem diese sie von örtlichen Aufgaben entlastet.
  • Verbandsratsmitglieder können nicht gleichzeitig Delegierte oder Vorstandsmitglieder sein.

Außerdem (im Blick auf den gesamten Verbandsrat):

  • Im Verbandsrat sollen Mitglieder sein, die theologische, wirtschaftliche, finanzielle oder juristische Kompetenz einbringen.
  • Durch die Mitglieder des Verbandsrats wird die Breite der Verbandsarbeit repräsentiert.
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